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Liebe kann steuerlich abgesetzt werden

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München, welches am 23.März 2011 getroffen wurde, schafft Klarheit über Werbungskosten für Berufspendler.

 

Bislang herrschte Unklarheit darüber, ob Ehepaare, die an verschieden Orten arbeiten, die Heimfahrten zum Partner steuerlich absetzen können oder ob die Liebe reine Privatsache ist. 

Das Urteil des BFH legt nun Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung fest. Demnach können die Wochenend-Heimfahrten des, beruflich auf einen Zweitwohnsitz angewiesenen Partners, zum Hauptwohnsitz als so genannte Werbungskosten abgesetzt werden.

Pendelt jedoch einer der Eheleute vom Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz des Anderen, beispielsweise weil er seinen Partner entlasten möchte, so sind die dadurch entstehenden Fahrtkosten nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar. Zu klären ist also, ob die Fahrt privat oder beruflich motiviert ist.

 

Grundlage des Urteils war ein Streitfall eines Pendler-Ehepaares. Der Ehemann, welcher am Hauptwohnsitz selbstständig tätig war, hatte seine Frau, die als leitende Angestellte eines Versicherungsunternehmens in einer anderen Stadt wohnte, in ihrem Zweitwohnsitz besucht und wollte die immensen Fahrtkosten vom Fiskus ersetzt bekommen. Das Finanzamt lehnte die Forderung des Ehepaares ab. Das Ehepaar klagte und verlor.

Die Begründung des BFH lautete, dass die so genannten „Familienheimfahrten“ lediglich in eine Richtung geltend gemacht werden könnten, nämlich ausschließlich vom Zweit- zum Hauptwohnsitz.

Eine umgekehrte Fahrt sei nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar. Dem, im Grundgesetz verankerten, Schutz der Ehe werde ausreichend Rechnung getragen, sofern die Fahrten privat motiviert seien. Eine Ausnahme wäre denkbar, wenn die Ehefrau nachweisen könne, dass sie aus beruflichen Gründen ihren Zweitwohnsitz nicht verlassen könne und der Ehemann daher die Fahrt antreten müsse.

www.focus.de
http://www.focus.de/finanzen/steuern/werbungskosten-liebe-ist-privatsache_aid_611563.html

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