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Kein Geld für Persönlichkeitsgutachten von Parship

Nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg verlangt Parship zukünftig von Premiumkunden, die ihre Premiummitgliedschaft innerhalb der Frist widerrufen, kein Geld für das erstellte Persönlichkeitsgutachten mehr.

Parship gehört in Deutschland zu den erfolgreichsten und meist genutzten Partnervermittlungen. Singles können sich kostenlos registrieren, ein eigenes Profil erstellen und erhalten, auf Basis des bei der Anmeldung ausgefüllten Persönlichkeitstests, passende Partnervorschläge. Wer die Suche nach dem Traumpartner aktiv betreiben möchte, kann bei Parship eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft eingehen, zu deren Leistungen, neben der uneingeschränkten Kommunikation mit anderen Mitgliedern, auch ein ausführliches Persönlichkeitsgutachten als PDF gehört. Bislang verlangte Parship von Kunden, die ihre Premiummitgliedschaft innerhalb der zweiwöchigen Frist widerriefen, für eben dieses Gutachten eine Gebühr von 120€. Als Begründung hieß es, dass das Persönlichkeitsgutachten eine kundenspezifische Leistung sei, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Die Verbraucherzentrale sah dies anders und mahnte die Partnervermittlung ab – mit positivem Ergebnis: Parship verpflichtete sich, das Gutachten zukünftig nicht mehr vom Widerrufsrecht auszuschließen. Diese Regelung gilt übrigens auch für bereits widerrufene Verträge.

Verbraucherzentrale Hamburg
http://www.vzhh.de/recht/100194/parship-gibt-unterlassungserklaerung-ab.aspx

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