Singles können eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuererklärung absetzen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ob die Kosten für den Zweitwohnsitz oder die Fahrt vom Zweit- zum Erstwohnsitz finanziell abgesetzt werden können, bestimmt der Lebensmittelpunkt des Pendlers. Entscheidend hierfür ist immer, ob Singles an ihrem Heimatort einen eigenen Wohn-und Schlafraum haben. Küche und Bad hingegen dürfen geteilt werden.
Bisher waren es vor allem alleinstehende Studenten und Berufsanfänger, die fern der Heimat studieren oder arbeiten, die sich mit dem Finanzamt einen regen Streit über dieses Thema lieferten, weiß Steuerberater Lauscher aus eigener Erfahrung. Diese hatten es nämlich bisher besonders schwer, beim Finanzamt mit der doppelten Haushaltsführung durchzukommen. Die Kosten für den Zweitwohnsitz bekamen sie nur ersetzt, wenn sie nachweisen konnten, sich finanziell an den Kosten des Erstwohnsitzes im Elternhaus zu beteiligen.
Nun können junge Singles, die weiterhin ihren Erstwohnsitz bei den Eltern haben, auch bei kostenloser Untermiete in der elterlichen Wohnung, ihre Kosten für den Zweitwohnsitz oder die Pendlerkosten absetzen. Wichtig ist, dass man kein Zimmer bei den Eltern bewohnt, sondern einen abgetrennten eigenen Wohnbereich, wie beispielsweise ein ausgebautes Souterrain oder Dachgeschoss.
Zu beachten ist außerdem, dass, wer seinen Zweitwohnsitz in der Nähe des Erstwohnsitzes hat, sich entscheiden muss, was er absetzen möchte. Entweder man pendelt mehrmals die Woche und setzt die Fahrtkosten steuerlich ab oder man fährt nur einmal pro Woche heim und bekommt die Kosten für den Zweitwohnsitz als Werbungskosten ersetzt.
Wer nachweisen könne, dass er mit seinem Heimatort noch eng verbunden sei und beispielsweise einen Sportverein dort besuche oder regelmäßig von seinem Zweitwohnsitz aus dort hin pendle, der hätte gute Chancen dies beim Fiskus geltend zu machen, so Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (VNL).
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt bereits für die Steuererklärung des Jahres 2010, welche 2011 vorgelegt wird.