Überspringen zu Hauptinhalt

Homosexuelle Partnerschaft jetzt auch in Liechtenstein rechtlich anerkannt

 

Der Landtag in Vaduz verabschiedete das Partnerschaftsgesetz, welches homosexuelle Paare anerkennt.

Das Parlament entschied sich mit großer Mehrheit für die Einführung dieses Gesetzes, welches homosexuelle Paare im Sozialversicherungsrecht, im Ausländer- und Bürgerrecht, im Erbrecht, im Steuerrecht und im gesamten öffentlichen Recht den Ehepaaren gleichstellt.

Im letzten Jahr hatte es noch heftige Debatten zwischen Gegnern und Befürwortern eines solchen Gesetzes gegeben, die sich in den Leserbriefen der Tageszeitungen einen regen Schlagabtausch lieferten.

Das Erzbistum des Fürstentums Vaduz sprach sich vehement gegen das neue Gesetz aus. Praktizierte Homosexualität sei eine schlimme Sünde und deren rechtliche Anerkennung würde einen Skandal darstellen, so der Erzbischof Wolfgang Haas in einem Zeitungsinterview.

Die Regierung will das Gesetz Anfang September in Kraft setzen, sofern bis dahin kein Referendum ergriffen werden sollte.

Homosexuelle Partnerschaften würden dann in Zukunft auf dem Zivilstandsamt des Fürstentums beurkundet. Adoptionen und die Anwendung fortpflanzungsmedizinischen Verfahren wie Samenspende oder Leihmutterschaft blieben allerdings, trotz des neuen Partnerschaftsgesetzes,  weiterhin unzulässig.

tagblatt.ch
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostschweiz/tb-os/art120094,1979540

An den Anfang scrollen