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Liebe kann steuerlich abgesetzt werden

Heimfahrten vom Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz können Ehepaare, die aus beruflichen Gründen eine Wochenendbeziehung führen, steuerlich absetzen. Reisekosten für die Fahrt vom Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz hingegen werden nur in Ausnahmefällen erstattet. Dies entschied der BFH in einem Urteil im März 2011.
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