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Cyber-Stalking – wie man sich wehrt

Das Internet kann man für die Freunde- und Partnersuche, zum Einkaufen und für jegliche Informationsbeschaffung nutzen. Viele Menschen geben bei ihren Beschäftigungen im Netz persönliche Daten preis, ohne darüber nachzudenken, was mit diesen Angaben passieren könnte und wer Zugriff auf diese hat.

Durch diese Unvorsichtigkeit und Unbedachtheit kann man schnell Opfer von Cyber-Stalkern werden.

Stalking

Stalking bedeutet so viel wie „belästigen“, „auflauern“, „jagen“. In den bekanntesten Fällen sind  Prominente Opfer von Stalkern geworden, die von unerfüllten Liebes- oder Rachegefühlen geleitet, dem Opfer nachstellten und mit Liebesbezeugungen oder Bedrohungen überhäuften.

Cyber-Stalking

Die technologische Variante des Stalkings ist das so genannte Cyber-Stalking. Es gibt immer mehr Fälle, in denen gutgläubige oder unwissende Menschen Opfer des Cyber-Stalkings werden. Hierbei werden beispielsweise Bestellungen über das Internet auf den Namen und die Adresse des Opfers getätigt, deren Rechnung der Empfänger begleichen soll.

Auch Spammails oder Blogbeiträge und E-Mails, in denen negative Dinge über das Opfer verbreitet werden, sind eine häufige Form des Cyber-Stalkings. Meist sind es keine Fremden, die eine andere Person stalken, sondern ehemalige Freunde, Arbeitskollegen oder Nachbarn. Oft sind es Ex-Partner oder verschmähte Verehrer, die in solcher Form Rache an dem Opfer nehmen wollen oder auf diese Weise versuchen, es zu einer Beziehung zu bewegen.

Cyber-Stalker verbreiten zum Beispiel Lügen, Gerüchte, Verleumdungen oder intime Details, wie zum Beispiel Nacktfotos oder Sexvideos, die während einer früheren gemeinsamen Beziehung entstanden sind, in Tauschbörsen oder sozialen Netzwerken. Oft sind es auch manipulierte Bilder, die den Ruf des Betroffenen schädigen sollen. Dazu belästigen Cyber-Stalker die Opfer per E-Mail, SMS, Telefon oder über einen Chat.

Opfer von Cyber-Stalking- was tun

Wer Opfer von Cyber-Stalking wird, der sollte sich dagegen zur Wehr setzen und die Polizei beziehungsweise einen Anwalt einschalten. Pakete, die unbestellt geliefert werden, sollte man in keinem Fall annehmen und ebenso keine Rechnungen dieser nicht bestellten Waren begleichen.

Wird man in Blogs oder auf Internetplattformen Opfer von Cyber-Stalking, kann man den Betreiber der Seite darüber informieren und ihn bitten, einem die ID des Täters zu übermitteln. Mit dieser ID kann man den Täter zurückverfolgen lassen und diesen anzeigen und für seine Taten zur Rechenschaft ziehen. Außerdem sollte man den Betreiber darum bitten, die Verleumdungen und Fotos beziehungsweise das komplette Profil des Täters zu löschen.

In einem aktuellen Fall gibt es sogar eine Internetplattform, die ihre User sogar zum Mobbing auffordert und Verleumdungen veröffentlicht. Dieses Portal kann nicht zur Schließung ihrer Dienste gerichtlich gezwungen werden, da es seinen  Sitz im Ausland hat und strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden kann.

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